Die Möglichkeiten zur Finanzierung von Breitbandvorhaben sind in Nordrhein-Westfalen vielfältig.

Die wichtigsten Programme haben wir – sortiert nach den Ansprechpartnern bzw. Zuwendungsgebern – nachfolgend zusammengestellt.

NRW.BANK

Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben.

Im Förderbereich Infrastruktur/Kommunen hat die NRW.BANK verschiedene Finanzierungsprogramme aufgelegt, welche die Investitionen in Hochleistungs-Breitbandnetze zum Aufbau einer technologieneutralen, flächendeckenden Breitbandversorgung in Nordrhein-Westfalen fördern.

Informationen zu den Förderprogrammen der NRW.BANK

NRW.BANK.Infrastruktur

Mit dem Programm NRW.BANK.Infrastruktur fördert die NRW.BANK Investitionen in öffentliche und soziale Infrastrukturen. Unter anderem können hierdurch beispielsweise Investitionen in die Breitbandinfrastruktur finanziert werden.

Förderart:
  • Darlehen (Annuitäten- oder Ratendarlehen)
Antragsteller:
  • Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Verbände & Vereine; Gemeinnützige Einrichtungen & Unternehmen; Forschungs- & Bildungseinrichtungen

Förderzweck:
  • Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Beispiele hier sind auszugsweise Investitionen in:
    -Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.),
    -Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel, glasfasertaugliche Leerrohre, Verteilerkästen, Richtfunktechnik usw.).
  • Mitfinanziert werden u.a. gewerbliche Baukosten, die Anschaffung von Maschinen sowie die Kosten für den erstmaligen Erwerb von Lizenzen

Konditionen:
  • Höchstbetrag: 150 Mio. €

  • Laufzeit: zwischen 3 und 30 Jahren

  • Zinssatz: Die Zinsbindung beträgt maximal 10 Jahre 

 Weiterführende Informationen und Details: NRW.Bank.Infrastruktur

 

NRW.BANK.Universalkredit

Der NRW.BANK.Universalkredit bietet Existenzgründerinnen und -gründern, in- und ausländischen mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen der freien Berufe zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten. Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, z.B. für Investitionsmaßnahmen und /oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf.

Förderart:
  • Ratendarlehen und endfällige Darlehen
Antragsteller:
  • Existenzgründerinnen und -gründer,

  • mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz - einschließlich verbundener Unternehmen - 500 Mio € nicht überschreitet) und

  • Angehörige der freien Berufe.

Konditionen:
  • Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 3-9/0; 10/0-1; 15/0-2; 20/0-2

  • Fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit

Weiterführende Informationen und Details: NRW.BANK.Universalkredit  

 

NRW.BANK.Gute Schule 2020

Mit dem Darlehen können die Sanierung, Modernisierung sowie der Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in NRW finanziert werden.

Das Land NRW übernimmt die Zins und Tilgungsleistungen aus dem Darlehen.

Förderart:
  • Darlehensförderung
Antragsteller:
  • Kommunale Schulträger in NRW (Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände)

Konditionen:
  • Förderumfang beträgt bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

  • Zinsbindung und Laufzeit: 20 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr

Weiterführende Informationen und Details: NRW.BANK.Gute Schule 2020  

 

NRW.BANK.Moderne Schule 2020

Das Darlehen ermöglicht zinsgünstige und langfristige Investitionsfinanzierungen für den Bau und die Modernisierung von Schulgebäuden für kommunale Schulträger und Schulzweckverbände in NRW.

Förderart:
  • Direktkredit

Antragsteller:

 

  • Kommunale Schulträger in NRW
  • Kommunale Schulzweckverbände

Konditionen:
  • Förderumfang: Kreditbetrag bis 2 Mio. €: Bis zu 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionen; Kreditbetrag > 2 Mio. €: Bis zu 50% Finanzierung der förderfähigen Investitionen

  • Laufzeit: 10-30 Jahre

  • Zinsbindung: 10 Jahre

Weiterführende Informationen und Details: NRW.BANK.Moderne Schule 2020  

 

Ansprechpartner NRW.BANK

Abteilung Öffentliche Kunden
Bereich Unternehmensstrategie / Öffentliche Infrastrukturfinanzierung

NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster

Tel. +49 251 91741-4600
Fax: +49 251 91741-2666
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.nrwbank.de

Landwirtschaftliche Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen. Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie andere Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Zu den breitbandspezifischen Fördergegenständen gehören u.a. Investitionen in den Aufbau einer technologieneutralen und "open-access" geeigneten Breitbandversorgung.

Weitere Informationen zum Förderprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Programm Räumliche Strukturmaßnahmen

Förderart:

Darlehen

Antragsteller:

 

Gemeinden und Gemeindeverbände; Unternehmen; Öffentliche Einrichtungen

Konditionen:
  • Darlehenshöhe beträgt bis zu 100% der Investitionskosten

  • Höchstbetrag: 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr

Weiterführende Informationen und Details: Programm Räumliche Strukturmaßnahmen bei www.rentenbank.de

KfW Bankengruppe

Die KfW Bankengruppe ist die größte deutsche Förderbank, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, Städte, Gemeinden sowie gemeinnützige und soziale Organisationen. In dem Förderbereich kommunale und soziale Infrastruktur werden Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur gefördert.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe

KfW-Unternehmerkredit 

Die KfW Bankengruppe ermöglicht mit dem KfW-Unternehmerkredit kleinen und mittelständischen Unternehmen die zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland, z.B.  Investitionen in den Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen. Förderfähig sind außerdem alle im Zusammenhang mit der Investition stehenden aktivierungsfähigen Kosten und Betriebsmittel wie bspw. Beratungs- und Planungsleistungen, Machbarkeitsstudien und Markt- und Bedarfsanalysen.

Förderart: Darlehen
Antragsteller:
  • in- und ausländische Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind
  • Privatpersonen

  • für Investitionen im Ausland zusätzlich: Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Der Gruppenumsatz von Unternehmen darf 500 Mio. Euro nicht überschreiten.

Konditionen:
  • Kredithöhe: bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre

  • Zinsbindung: gesamte Laufzeit bei Krediten mit Laufzeit von < 10 Jahren und endfälligen Krediten; 10 Jahre bei Krediten mit Laufzeit > 10 Jahre

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Kredit können Sie nicht mehr beantragen
  • Als Darlehensnehmer finden Sie hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare

    Weiterführende Informationen und Details: KfW-Unternehmerkredit bei www.kfw.de

KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

Die KfW Bankengruppe ermöglicht mit dem KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur gewerblichen und Komunalen Unternehmen sowie Projektgesellschaften einen leichteren Kreditzugang für Investitionen und den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland. Forderfähig sind insbesondere die Vorhaben im Bereich Ausbau von passiven FTTH- und FTTB-Netzen, die Instalation aktiver Komponenten des FTTH-/ FTTB-Netzes und die Vernetzung mit anderen Infrastrukturen sowie den Back-Bone-Ausbau.

Förderart: Darlehen
Antragsteller:
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, welche mehrheitlich im Privatbesitz sind

  • Unternehmen welche zu mindestens 50 % einen komunalen Gesellschafterhintergrund besitzen
  • Projektgesellschaften unabhängig von dem Gesellschafterhintergrund

Konditionen:
  • Kredithöhe: der KfW-Risikoanteil beträgt maximal 30 Millionen Euro

  • Risikoübernahme: kann maximal 50% der Vorhabenfinanzierung betragen

  • Laufzeit: die KfW übernimmt die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen

Weiterführende Informationen und Details: Weiterführende Informationen und Details: KfW-Konsortial­kredit Digitale Infrastruktur

KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur

Die KfW Bankengruppe ermöglicht mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur fördert Investitionen in den Ausbau des öffentlichen Glasfasernetzes in Deutschland mit FTTH und FTTB. Förderfähig sind die Errichtung eines passiven Glasfasernetzes mit FTTH und FTTB inklusive des Anschlusses von Mobilfunkmastens, der Aktiven Komponenten eines FTTH- und FTTB-Netzes und von Nebenkosten.

Förderart: Darlehen
Antragsteller:
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, welche mehrheitlich im Privatbesitz sind

  • Unternehmen welche zu mindestens 50 % einen komunalen Gesellschafterhintergrund besitzen
Konditionen:
  • Kredithöhe: Bis zu 50 Mio. Euro

  • Zinsbindung: bis zu 20 Jahre

  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre

Weiterführende Informationen und Details:Weiterführende Informationen und Details: KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur

IKK - Investitionskredit Kommunen

Mit dem Investitionskredit Kommunen ermöglicht die KfW Bankengruppe Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben sowie Gemeindeverbänden die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Als förderfähig gelten u.a. der Auf- und Ausbau der betrieblichen Infrastruktur sowie Investitionen in Breitbandnetze.

Förderart: Darlehen
Antragsteller:
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände (z.B. Zweckverbände)

Förderzweck:
  • Im Rahmen von „Betreibermodellen“ sind folgende Investitionen förderfähig:
    • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel

    • die Ausführung von Tiefbauarbeiten mit oder ohne Verlegung von Leerrohren

    • die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen

    • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

  • Im Rahmen von „Wirtschaftlichkeitslückenförderung“ ist eine Weiterleitung der Mittel an die Betreiber von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (NGA-Netzen), die eine finanzielle Zuwendung zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Anspruch nehmen, möglich. Es ist nur der Anteil finanzierbar, der investiv (z.B. Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, usw.) verwendet wird.
  • Förderfähig sind auch:

    • projektbezogene Planungs- und Beratungskosten
Konditionen:
  • Kredithöchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller
  • Finanzierungsanteil: Kredite bis 2 Mio. €: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben;

  • Kredite > 2 Mio. €: max. 50% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben

  • Laufzeit: bis zu 30 Jahren

  • Zinsbindung: max. 10 Jahre

Weiterführende Informationen und Details: IKK - Investitionskredit Kommunen bei www.kfw.de

 

IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Die KfW Bankengruppe ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Als förderfähig gelten u.a. Investitionen in Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, insbesondere Breitband sowie projektbezogene Planungs- und Beratungskosten.

Förderart: Darlehen
Antragsteller:
  • Unternehmen mit mind. 50-prozentigem kommunalen Gesellschaftshintergrund

  • Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (Öffentlich-Private Partnerschaften, Contracting, sonstige Investor-Betreiber-Modelle)

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund

  • gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen

Konditionen:
  • Kredithöhe bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre

  • Zinsbindung: max. 20 Jahre

Weiterführende Informationen und Details: IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bei www.kfw.de

ERP‐Gründerkredit - Universell

Die KfW Bankengruppe fördert mit diesem Programm alle Aktivitäten, die zur Aufnahme und zum Betrieb einer unternehmerischen Tätigkeit notwendig sind. Mit dem ERP-Gründerkredit können Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen zinsgünstig Investitionen und Betriebsmittel finanzieren, u.a. auch Breitbandausbau.

Förderart: Darlehen
Antragsteller:
  • Junge mittelständische Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt tätig sind
  • Existenzgründer und Unternehmensnachfolger

  • Freiberufler

  • Für Investitionen im Ausland: auch Tochtergesellschaften solcher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Konditionen:
  • Kredithöhe: bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre

  • Zinsbindung: gesamte Laufzeit bei Krediten mit Laufzeit von < 10 Jahren; 10 Jahre bei Krediten mit Laufzeit > 10 Jahre

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Kredit können Sie nicht mehr beantragen
  • Als Darlehensnehmer finden Sie hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare

Weiterführende Informationen und Details: ERP-Gründerkredit – Universell bei www.kfw.de

ERP‐Regionalförderprogramm 

Die KfW Bankengruppe fördert mit diesem Programm Investitionen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Mit Hilfe des ERP-Regionalförderprogramms können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten u.a. ihre Investitionen in den Breitbandausbau finanzieren.

Förderart: Darlehen
Antragsteller:
  • In - und ausländische kleine und mittelere Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind
  • Freiberufler, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind

  • Für die Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien: Privatpersonen, Freiberufler und KMU unabhängig von der Dauer der Geschäftstätigkeit

Der Investitionsort (nicht der Firmensitz) muss in einem Regionalfördergebiet liegen.

Konditionen:
  • Kredithöhe: bis zu 3 Mio. € pro Vorhaben
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre

  • Zinsbindung: gesamte Laufzeit bei Krediten mit Laufzeit von < 10 Jahren; 10 Jahre bei Krediten mit Laufzeit > 10 Jahre

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Kredit können Sie nicht mehr beantragen
  • Als Darlehensnehmer finden Sie hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare

Weiterführende Informationen und Details: ERP-Regionalförderprogramm bei www.kfw.de

 

Ansprechpartner KfW Bank


Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:

Mittelstandsbank
Infocenter für gewerbliche Förderprogramme
Tel. 0800 539-90 01 (kostenfrei)
Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr

Für Kommunale und Soziale Unternehmen:

Kommunal- und Privatkundenbank/Kreditinstitute
Infocenter für bankdurchgeleitete Infrastrukturprogramme
Tel. 0800 539-90 08 (kostenfrei)
Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr

Für Kommunen:

Kommunal- und Privatkundenbank/Kreditinstitute
Infocenter für Direktkredite Infrastruktur
Tel. 0800 539-90 08 (kostenfrei)
Montag bis Freitag von 08:00 – 18.00 Uhr